Elektronisches Signaturverfahren: Mit dem eHBA kann der Inhaber elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Dies wird auch „qualifizierte elektronische Signatur“ (QES) genannt. Um die nötige Sicherheit für das elektronische Signieren zu gewährleisten, ist neben dem eHBA ein Signatur PIN (CH) notwendig, welcher nach der Aktivierung der Karte eingerichtet wird.
Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte bis zu 250 Signaturen in einem gewissen Zeitraum im Voraus freigeben. Diese müssen im Anschluss nur noch bestätigt werden. Vor allem für Massenanwendungen wie eAUs und eRezepte ist die Komfortsignatur unabdingbar.Mit ihr können auch ganze Dokumentenstapel qualifiziert signiert werden („Stapelsignatur“).
Weitere Funktionen:
Vertraulichkeit: Der eHBA ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen. Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier.
Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt oder Psychotherapeut aus. Er kann damit Zugang zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern erhalten.
Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz.
Bestellprozess: Antrag: Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der
Inbetriebnahme:
Um Ihren elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) nutzen zu können, müssen Sie ihn aktivieren (d. h. die beiden mitgelieferten Transport-PINs in persönliche PINs ändern) und im medisign Kundenportal freischalten. Die Reihenfolge dieser Schritte variiert von Primärsystem zu Primärsystem. Bitte halten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrem Softwareanbieter! Vorraussetzungen: • Konnektor auf aktueller Version (PTV 5 und folgende) mit VPN-Zugangsdienst • eHBA • Transport-PIN-Brief (enthält 2 Transport-PINs) • Kartenlesegerät • entsprechende Softwarelösung (Praxisverwaltungssystem) zur Änderung der PIN Die Änderung der PIN erfolgt dann über die entsprechende Software. Freischaltung der eHAB: Mit der Freischaltung wird bestätigt, dass der eHBA erhalten wurde. Zudem werden die Zertifikate im Statusdienst veröffentlicht. Erst nach Aktivierung und Freischaltung ist der Ausweis einsatzbereit. Die Freischaltung geschieht über das Kundenportal des entsprechenden Anbieters (z.B. medisign).
Anbieter: • Bundesdruckerei (https://www.d-trust.net/de/loesungen/ehba) • medisign (https://www.medisign.de/produkte/elektronische-heilberufsausweise-ehba/) • SHC Stolle & Heinz Consultants (https://shc-care.de/produkte/heilberufsausweis-ehba/224) • T-Systems (https://www.telekom-healthcare.com/klinik-it/telematik-gesundheitswesen/elektronischer-heilberufsausweis-ehba) Kartensperrung: Nach dreimaliger Falscheingabe der PIN wird der eHBA gesperrt. Über einen PUK, welcher im Transport-PIN-Brief enthalten ist, lässt er sich wieder entsperren. Der PUK kann insgesamt nur zehnmal genutzt werden. Die dreimalige Falscheingabe des PUKs führt dazu, dass dieser unbrauchbar wird.
Quellen: https://www.kbv.de/html/50922.php#:~:text=Sichtausweis%3A%20Der%20eHBA%20ist%20eine,von%20KVen%20und%20Kammern%20erhalten. https://www.medisign.de/support/article/ehba-g2-pin-aenderung-und-freischaltung/ (Inbetriebnahme) https://shc-care.de/produkte/heilberufsausweis-ehba/bestellprozess/377 (Bestellprozess) https://www.medisign.de/support/haeufige-fragen/elektronische-heilberufsausweise-ehba/ (eHBA Bild)
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